Get Adobe Flash player

Bevörderungsausschluss

3 Beförderungsausschlüsse

3.1 Von der Beförderung als DPD CLASSIC sind ausgeschlossen:
3.1.1 alle Pakete, die der Produktspezifikation gemäß Ziffer 2 AGB nicht entsprechen;
3.1.2 Güter von besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen,
Antiquitäten, Kunstgegenstände;
3.1.3 Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere, Kredit-, Scheck- und Telefonkarten oder vergleichbare
Wertzertifikate;
3.1.4 Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 520,- € pro Paket;
3.1.5 Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert von
mehr als 520,- € pro Stück;
3.1.6 sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 13.000,- € haben;
3.1.7 Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen
verstößt;
3.1.8 Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz oder nach den gesetzlichen Definitionen des
Ziellandes oder eines Transitlandes;
3.1.9 Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen; leicht verderbliche
Güter; lebende oder tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische
Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;
3.1.10 Gefahrgut, es sei denn, dieses wurde nach Absprache mit dem Auftragnehmer und unter Abschluss
einer Sondervereinbarung übergeben;
3.1.11 Fracht- und Wertnachnahmen, es sei denn, letztere wurden nach Absprache mit dem Auftragnehmer
und unter Abschluss einer Sondervereinbarung übergeben;
3.1.12 bei grenzüberschreitender Beförderung Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen
Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern.
3.2 DPD ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn DPD nach Übernahme des Gutes
Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn Grund zu der Annahme besteht,
dass das Paket von der Beförderung gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist DPD
berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des
Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
3.3 Die Übernahme von gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den
Beförderungsausschluss dar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
DPD CLASSIC
01.03.2008 1/4
3.4 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren
Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossenen Gütern oder in
Fällen unterlassener Anzeige gemäß Ziffer 7.3 entstehen.