Reklamationsbearbeitung
Reklamationsart: Zugestelltes Paket wird am Empfangstag vom Kunden bei dem jeweiligen Versender reklamiert und Versender reklamiert bzw. meldet telefonisch diesen Schaden bei DPD.
Am Tag der Zustellung kann seitens DPD keine Schadensanerkennung zugesagt werden, da anhand des Lebenslaufes noch kein Schadenseintrag festgestellt werden kann.
Am Folgetag (nach der Zustellung) kann seitens des Versenders (anhand des Lebenslaufes) festgestellt werden, ob das Paket mit einer B-Scannung (B = Beschädigung) zugestellt wurde.
Wenn kein Eintrag im Lebenslauf zu erkennen ist, handelt es sich um einen verdeckten Schaden, der gem. § 25.1 ADSP in Verbindung mit § 438 Absatz 1 von DPD nicht anerkannt wird. (Hat der Versender die Meldefrist von 7 Werktagen eingehalten, kann dieser den Schaden bei seinem Transportversicherer anmelden)
Nur wenn ein Eintrag im Lebenslauf zu erkennen ist (B-Scannung und Vermerk vom Empfänger bei Quittungsleistung), kann seitens des Versenders gleich eine Schadensmeldung an den Kundenservice DPD gefaxt (oder gemailt) werden.
Aus dem Lieferschein muss die Paketscheinnummer, der Inhalt und der Grund der Reklamation (Bsp. Schaden mit genauer Schadensbeschreibung) zu erkennen sein.
An: Frau König E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. / Fax.Nr.: 07246-911 150
Seitens DPD wird daraufhin der Vorgang geprüft und gegebenenfalls die Schadensanerkennung an den Versender gesendet. Dies erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von: 10 Tagen. (je nach Suchvorgang oder Fahrerklärung kann diese Frist verlängert werden)
Mit der Schadensanerkennung werden folgende Unterlagen für die weitere versicherungsmäßige Bearbeitung angefordert:
- eine an uns ausgestellte Schadensrechung (ohne Mwst.) über die tatsächlich entstandene Schadenshöhe (bitte korrekte Firmierung:
DPD GeoPost (Deutschland) GmbHSiemensstr. 1D-76316 Malsch - eine Kopie der Lieferrechnung. (um den Warenwert mit der Schadensrechnung zu vergleichen)
- eventl. die Schadensware zur Weiterleitung an den Schadensverursacher.
- Nichtversicherungserkärung (beiliegend)
Lehnt ein Depot den Schaden wegen mangl. Verpackung ab, so wird der Versender angehalten, seine Verpackung umgehend zu prüfen und ggf. zu verbessern.
Ein Schaden ist vom Versender zu beweisen. Dies kann in Form von einer ausreichenden Bilddokumentation oder durch die zur Verfügung gestellten Schadensware in der Originalverpackung erfolgen.
Falschauslieferung:
Am Folgetag (nach der Zustellung) kann seitens des Versenders (anhand der Ausroll-Liste) festgestellt werden, ob das Paket bei einer falschen Adresse zugestellt wurde.
Bei einer Falschauslieferung benötigen wir den Lieferschein mit der korrekten Anschrift, damit das Paket beim Falschempfänger abgeholt und dem Richtigen zugestellt werden kann.
Die Falsche Adresse kann von uns der Ausroll-Liste entnommen werden. Kann das Paket vom Fahrer abgeholt werden, wird es dem richtigen Empfänger zugestellt.
Wenn der Fahrer die Falschauslieferung nicht mehr klären kann, erfolgt die gleiche Vorgehensweise wie bei einem Schaden. Die Verlustmeldung ( = Schadenanerkenntnis, Anforderung Schadensrechnung etc. ) wird dem Versender zugesandt.
keine Einrollung in Malsch:
kann das Paket keine Einrollscannung in Malsch aufweisen, muss ein Suchvorgang gestartet werden. Auch hierfür wird ein Lieferschein mit genauen Inhaltsangaben und der Lieferanschrift benötigt.
Es wird anhand der Angaben intern geprüft, ob beispielsweise das Paket mit einem neuen Paketschein versehen wurde oder wenn nicht zuordenbar eingelagert wurde.
Kann Anhand der Angaben das Paket gefunden werden, erfolgt eine Rückmeldung an den Versender bezüglich der weiteren Vorgehensweise.
Verläuft die Prüfung jedoch negativ und somit keine Übergabe an DPD erwiesen (unterschriebene Übernahmeliste durch den Abholfahrer), wird eine Haftung durch den DPD angelehnt!
Pakete ohne Paketschein Eingang im Depot Malsch:
Pakete die zugeordnet werden konnten (Empf. auch ersichtlich ist), werden automatisch vom DPD mit einer Ersatzpaketscheinnummer versehen und an den Empfänger versendet. Wenn der Empfänger nicht ersichtlich ist wird das Paket an den Versender retourniert.
Verlust:
Ein Verlust erfolgt beispielsweise wenn eine Unterschriftsklärung oder Falschauslieferung vom Fahrer nicht mehr geklärt werden kann, oder das Paket im Zustell-Depot eingeht und keine weitere Scannung aufweist.
Auch hier wird zur Prüfung eine Lieferscheinkopie benötigt. Kann der Vorgang nicht geklärt werden erfolgt auch hier die Verlustmeldung ( siehe oben ) an den Versender.